Perfekte Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft
BG-Abrechnung - korrekt und zuverlässig
Die Abrechnung und Vergütung der ärztlichen Leistungen nach einem Arbeitsunfall erfolgt nach der UV-GOÄ direkt mit dem Unfallversicherungsträger des Patienten. Das Gebührenverzeichnis entspricht grundsätzlich der GOÄ Systematik, weicht aber in Details davon ab. Für die allgemeine und besondere Heilbehandlung ist jeweils eine Einzelleistungsvergütung mit vorgegebenen Euro-Beträgen vorgesehen.
- Abrechnung nach UV-GOÄ
- Klärung aller Abrechnungsfragen
- Vermeidung von Honorarverlusten
- Prüfung praxisinterner Abrechnungsqualität
Ärztliche Leistungen rund um den Arbeitsunfall
Neben der Einleitung eines berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens muss bei einem Arbeitsunfall auch ein Unfallbericht durch den Arzt erstellt werden. Abgesehen von diagnostischen Inhalten und der Behandlungsprognose wird in diesem auch der Unfallhergang festgehalten. Bis zum Abschluss der ärztlichen Behandlung muss der Arzt regelmäßig über den Behandlungsverlauf an die BG berichten.
Warum Sie mit uns abrechnen sollten
Die PVS kann auf über 90 Jahre Erfahrung zurückblicken. Heute sind wir Marktführer in der Privatliquidation in Deutschland und bieten Ärzten und Arztpraxen einen Full-Service rund um die Abrechnung, auch mit Berufsgenossenschaften.
- Leistungsgerechte, vollständige Abrechnung
- Konforme Abrechnung nach UV-GOÄ
- Vermeidung von Honorarverlusten
- Prüfung praxisinterner Abrechnungsqualität