Verlässliche Arztabrechnung für Sie als Patient

Auf eine GOÄ-Abrechnung der PVS können Sie sich verlassen

Approbierte Ärzte dürfen in Deutschland keine selbst kalkulierten Honorare für medizinische Leistungen verlangen. Sie sind nach ihrem Berufsrecht an die GOÄ gebunden. Wenn Sie eine Abrechnung der PVS in Ihren Händen halten, können Sie darauf vertrauen, dass die auf Ihrer Rechnung aufgeführten Positionen nach der GOÄ korrekt und plausibel sind. Dennoch ist der Behandlungskatalog für Patienten nicht immer gut zu durchschauen. Und deshalb sind wir bei allen Fragen zu Ihrer GOÄ-Abrechnung gern für Sie da und beantworten Ihre Fragen neutral und unabhängig von Ihrem Behandler.

  • Abrechnung erfolgt durch die PVS im Auftrag Ihres Arztes
  • Alle Rechnungen sind auf Plausibilität und Korrektheit nach GOÄ geprüft
  • Kompetente Ansprechpartner stehen Ihnen als Patient zur Verfügung

Ihr vertrauenswürdiger Partner

Bei uns sind Sie in guten Händen

Ihre in Anspruch genommenen Leistungen werden nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Auf Basis der von Ihrem Arzt übermittelten Daten erstellen wir Ihre GOÄ-Abrechnung und prüfen nochmals genauestens auf Konformität, bevor wir Ihre Rechnung versenden.

Wir kümmern uns darum

Manchmal ergeben sich Fragen oder Wünsche zu einer GOÄ-Abrechnung. Wir helfen Ihnen gerne weiter, beantworten Ihre Fragen zur Ziffernzusammenstellung, erstellen Zweitschriften und unterstützen Sie auch bei der Gegenargumentation, wenn es zu Beanstandungen Ihres Kostenträgers bzw. Ihrer Versicherung kommt.

Wichtig: bei Fragen zu einer Rechnung kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige (regionale) PVS. Die Kontaktdaten finden Sie oben rechts auf jeder Rechnung.

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Wir informieren Sie gern im Detail und beraten Sie ganz unverbindlich.

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