Im Auftrag Ihres Arztes

Abrechnung ärztlicher Privat- und Selbstzahlerleistungen

Wir entlasten Ihren Arzt von Verwaltungsarbeiten rund um die Privatabrechnung, sodass ihm mehr Zeit für die Behandlung der Patienten bleibt. Durch Ihre Einverständniserklärung zur Datenweitergabe ermöglichen Sie Ihrem Arzt die Abrechnung von ärztlichen Privat- und Selbstzahlerleistungen durch die PVS.

Bei uns sind Sie in guten Händen

Ihre in Anspruch genommenen Leistungen werden nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Auf Basis der von Ihrem Arzt übermittelten Daten erstellen wir Ihre Rechnung und prüfen nochmals genauestens auf GOÄ-Konformität, bevor wir Ihre Rechnung zustellen.

Wir kümmern uns darum

Manchmal ergeben sich Fragen oder Wünsche zu einer Rechnung. Wir helfen Ihnen gerne weiter, beantworten Ihre Fragen zur Ziffernzusammenstellung, erstellen Zweitschriften und unterstützen Sie auch bei der Gegenargumentation, wenn es zu Beanstandungen Ihres Kostenträgers bzw. Ihrer Versicherung kommt.

Bei uns sind Ihre Daten sicher

Mit den Daten, die wir von Ihrem Arzt für die Erstellung der Rechnung erhalten, gehen wir besonders sorgfältig um, denn das Thema Datenschutz hat bei der PVS höchste Priorität. Unsere Mitarbeiter sind an die besonders strenge Schweigepflicht nach §203 Abs. I Nr. 6 StGB gebunden, die mit der ärztlichen Schweigepflicht gleichrangig ist.

Werden Sie jetzt Mitglied der PVS

Wir informieren Sie gern im Detail und beraten Sie ganz unverbindlich.

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